WEG-Musterabrechnung

Nach fast 60 Jahren Streit um die richtige Form einer WEG-Abrechnung hatte der Bundesgerichtshof durch sein Machtwort am 4. Dezember 2009 zur Darstellung der Instandhaltungsrückstellung eine lebhafte Expertendiskussion ausgelöst. Diese verdeutlichte, dass eine reine Korrektur der bestehenden Abrechnungsform nur hinsichtlich des Ausweises der Instandhaltungsrückstellung nicht ausreichen wird. Unter Federführung von Dr. Michael Casser und Astrid Schultheis hat der VDIV-NRW im Januar 2011 die erste Musterabrechnung (1.0) vorgestellt. Seite Ihrer Veröffentlichung hat diese Musterabrechnung (1.0) für Wohnungseigentümergemeinschaften große Verbreitung gefunden. Um ihren Anspruch auf möglichst rechtssichere und praxisgerechte Gestaltung gerecht zu werden, wurde sie fünf Jahre später im Dialog mit Experten und unter Auswertung zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung überprüft. Das Ergebnis: Die Musterabrechnung (1.0) hat sich bewährt, die Musterabrechnung 2.0 – veröffentlicht im August 2018 (ZMR 08/2017, Seite 609-621) – bietet Fortentwicklungen hinsichtlich der Gestaltung der Gesamt- und Einzelabrechnung sowie der Darstellung der Instandhaltungsrückstellung und Vermögenslage der WEG.
Die WEG-Novelle bringt auch Besonderheiten im Hinblick auf die Jahresabrechnung mit sich. Aus diesem Grund arbeitet die Mitentwicklerin der Musterabrechnungen 1.0 sowie 2.0 an der neuen Musterabrechnung 3.0, welche in Kürze veröffentlicht wird.


Musterabrechnung 1.0, ZMR-Sonderheft 2/2011 (ZMR 2011, Seite 85-95)

Musterabrechnung 2.0, ZMR Sonderheft 1/2017 (ZMR 08/2017, Seite 609-621)